Elternbrief zu Beginn des Schuljahres 2024/2025

Sehr geehrte Eltern,
 
wir begrüßen Sie herzlich im Schuljahr 2024/ 2025 an der Ahorn Grundschule in Bergfelde. Damit Sie über die wesentlichen Regelungen an der Ahorn Grundschule informiert sind, lassen wir Ihnen unseren jährlichen Elternbrief über die eingerichteten Mailverteiler zukommen.
Aus unterschiedlichen Gründen gab es in unserem Kollegium einige Wechsel im Personal. Ich möchte Ihnen die neuen Lehrkräfte hier kurz vorstellen:
o Herr Wojciechowski hat im vergangenen Schuljahr sein Referendariat bei uns absolviert, übernimmt nun die Klasse 4c als Klassenlehrer und unterrichtet Mathematik und Musik.
o Frau Kriegs kommt von einer anderen Schule im Schulamtsbereich Neuruppin zu uns. Sie verfügt über einige Jahre Erfahrung im Schulbereich und wird die Klasse 5a als Klassenlehrerin übernehmen sowie Deutsch, Englisch und Gesellschaftswissenschaften unterrichten.
o Frau Degenhardt ist Lehrerin für Deutsch, Mathematik und Sonderpädagogik und verfügt über Erfahrungen als Lehrerin in Berlin. Sie wird ab dem 1. Oktober 2024 bei uns arbeiten und dann die Klasse 5c als Klassenlehrerin führen sowie Deutsch und Mathematik unterrichten. Bis zum Arbeitsbeginn von Frau Degenhardt bei uns werden wir eine sinnvolle Lösung finden, über die Sie durch die bisherige Klassenlehrerin Frau Bree nähere Informationen erhalten werden.
o Frau Klug hat ihr Lehramtsstudium fast vollständig abgeschlossen, verfügt über Erfahrungen im Unterrichten und in der Führung einer Klasse und wird im ersten Halbjahr die Klasse 4b als Klassenlehrerin übernehmen sowie Sachunterricht und Mathematik unterrichten. Ab dem zweiten Halbjahr wird dann voraussichtlich eine Kollegin die Klasse übernehmen und (so ist es geplant) bis zur 6. Klasse führen, die derzeit ihr Referendariat bei uns absolviert und dieses im Januar beenden wird.
o Frau Yanovych wird den Englisch- Unterricht in der 3b sowie den DaZ- Unterricht übernehmen. Sie hat in der Ukraine Lehramt studiert und dort auch schon als Lehrerin gearbeitet.
o Frau Planitzer ist ausgebildete Erzieherin und Lehramtsstudentin. Sie wird ab Oktober drei Klassen im Sport unterrichten.
Unterstützt wird unsere Arbeit außerdem weiterhin durch unsere Schulsozialpädagogin, Frau Uhlig und durch Herrn Jahnke, der als pädagogische Unterrichtshilfe arbeitet. Darüber hinaus haben wir drei Referendarinnen (Frau Bonin, Frau Neuenfeldt, Frau Heidbreder) und eine Praktikantin sowie zwei studentische Lernassistenzen, die ebenfalls unterstützend im Unterricht eingesetzt sind.
Es gibt also einige Änderungen, die Ihnen vielleicht teilweise nicht optimal erscheinen. Wir bitten Sie als Eltern aber zu sehen, dass wir in diesem Jahr ausschließlich ausgebildete bzw. in Ausbildung befindliche Pädagogen für unsere Schule gewinnen konnten. Wie Sie wissen, bemühen wir uns außerdem immer, die Planung so zu gestalten, dass für die Klassen 1/ 2 und 5/ 6 das höchste Maß an Kontinuität, mindestens bezüglich der Klassenlehrkräfte, aber auch in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch gewährleistet ist.
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Lehrkräfte erst am 1. Oktober 2024 ihre Arbeit bei uns aufnehmen und wir darüber hinaus aktuell zwei längerfristig erkrankte Lehrkräfte haben, wird in der ersten Schulwoche Klassenlehrerunterricht stattfinden. Die Fachlehrkräfte werden sich aber absprechen, so dass die Kinder eine Einführung in die Fächer erhalten.
Ab Montag, dem 9. September 2024 wird Unterricht nach einem vorläufigen Stundenplan erteilt. Diese Stundenpläne erhalten Ihre Kinder spätestens am Freitag, 6. September 2024 von den Klassenlehrkräften.
Diese Stundenpläne gelten zunächst nur bis zum 30. September 2024. Unter Umständen werden wir bis zu diesem Datum auch Einschränkungen im Umfang der Fächer Sport und WAT hinnehmen müssen, gehen aber davon aus, dass wir danach vollumfänglich, kontinuierlich und mit bester Qualität Unterricht und Schulleben gestalten können.
Bitte lesen Sie die weiteren Informationen in diesem Elternbrief in Ruhe und genau durch. Sinnvoll ist es auch, ihn aufzubewahren, um in einzelnen Fällen die Regelungen noch einmal nachlesen zu können. Sie finden diesen ⇒Elternbrief, wie alle wichtigen Formulare aber auch ⇒hier.
 
1. Zeitlicher Rahmen/ Kontakt
 
1.1. Unterrichtszeiten Montag bis Freitag
Die Unterrichtszeiten finden Sie ⇒hier.
 
1.2. Öffnungszeiten des Sekretariats
Unsere Sekretärin Frau Scheel ist täglich von 7 bis 13 Uhr telefonisch und persönlich im Sekretariat erreichbar. Bitte melden Sie Ihren Besuch in der Schule grundsätzlich vorher telefonisch oder per Mail (⇒Kontakt) an. Zum Termin betreten Sie das Schulgelände bitte über den Eingang Schulstraße und klingeln am Besuchereingang.
 
1.3. Kontakt
An der Ahorn Grundschule gibt es keine festen Elterngesprächstage. Stattdessen erhält jedes Kind der Klassen 3 bis 6 am 29. November 2024 und am 9. Mai 2025 eine Übersicht über die bis dahin erbrachten Leistungen. Diese Übersicht unterschreiben Sie bitte und geben sie wieder mit in die Schule. Eine Kopie dieser Übersicht wird dann in der Schülerakte abgelegt.
Die Eltern der Kinder der Klassen 1 und 2 werden von den Lehrerinnen und Lehrern individuell informiert und nehmen außerdem an verbindlichen Elterngesprächen im Januar teil. Diese Gespräche werden dokumentiert und eine Kopie ebenfalls in die Schülerakte aufgenommen.
Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, können Sie das jederzeit über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder per Mail der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder den Fachlehrern/ Fachlehrerinnen signalisieren. Diese werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Sollte es aus Sicht der Klassen- oder Fachlehrkräfte Gesprächsbedarf geben, setzen sich diese mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Gesprächstermin.
Über das Sekretariat können Sie telefonisch oder über oben angegebene E-Mail- Adresse die Schulleitung um einen Termin bitten.
 
2. Sicherheit
 
2.1. Krankmeldungen VOR Unterrichtsbeginn
Da viele Kinder der Ahorn Grundschule erfreulicherweise morgens allein zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist es wichtig, dass Sie uns morgens bis 7.30 Uhr telefonisch oder per Mail (⇒Kontakt) darüber informieren, wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht zur Schule kommt. Es ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet, so dass Sie auch vor 7 Uhr anrufen können. Die Sekretärin informiert in jedem Fall die Klassenlehrer/ Klassenlehrerinnen.
Wenn Frau Scheel Eltern, deren Kinder nicht krankgemeldet sind, nicht erreicht, sind wir verpflichtet, die Polizei zu benachrichtigen, um auszuschließen, dass dem Kind auf dem Schulweg etwas passiert ist. Bitte denken Sie also daran, ihr Kind rechtzeitig bei uns abzumelden, wenn es mal einen Tag nicht in die Schule kommen kann und halten Sie die Kontaktnummern, die wir halbjährlich abfragen, stets aktuell.
 
2.2. Stärkung der Kinder
Den Lehrerinnen und Lehrern der Ahorn Grundschule ist es ein wesentliches Anliegen, die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, selbstbewussten und starken Persönlichkeiten zu unterstützen. Dazu ist es unter anderem wichtig, Vertrauen in die Stärken der Kinder zu haben. Wir bitten Sie darum, uns dabei zu unterstützen und Ihren Kindern dieses Vertrauen ebenfalls zu vermitteln. Dies ist der Grund, weshalb wir Sie bitten, ab der zweiten Unterrichtswoche Ihre Kinder bitte spätestens am Schultor zu verabschieden. Alle Kinder schaffen es, ihre Mappe selbstständig über das Schulgelände und durch das Schulhaus in den Klassenraum zu tragen und den Weg allein zu finden. Die Erstklässler werden ggf. durch ihre Paten oder die Klassenlehrerinnen dabei unterstützt.
 
2.3. Medien
Fast jeder Erwachsene und auch schon viele Kinder verfügen heute über ein Smartphone. Mit diesen Geräten können, wie Sie wissen, Fotos, Videos und Tonaufnahmen erstellt werden. Da diese Aufnahmen in Persönlichkeitsrechte eingreifen können, haben wir entschieden, dass Handys und Smartphones auf unserem Schulgelände ausgeschaltet sind. Diese Regel gilt auch für alle Erwachsenen. Eltern, deren Kinder über eine Smartwatch verfügen, stellen bitte sicher, dass diese während der Unterrichtszeit ausschließlich als Uhr eingerichtet ist. Anrufe und andere Funktionen der Smartwatches dürfen nur außerhalb des Schulgeländes genutzt werden. Bitte beachten Sie auch unsere ⇒Schulordnung, die Sie ebenfalls auf unserer Webseite finden.
 
3. Verlorene Dinge/ Bekleidung/ vergessene Arbeitsmittel
Sollten Dinge oder Bekleidung verloren gegangen sein, kann während der Pausen oder unmittelbar nach Unterrichtsschluss die Klassenlehrkraft gebeten werden, gemeinsam bei den Fundsachen (im Flurbereich zwischen Raum 13 und 15) zu schauen, ob sich die Sachen dort befinden. Die Schülerinnen und Schüler oder Sie können dort auch selbstständig nachsehen. Gerade in den ersten Klassen ist es sinnvoll, die Sachen mit Namen zu versehen, damit es nicht zu Verwechslungen kommen kann.
An die Unterrichtsmaterialien, die für die Hausaufgaben benötigt werden, müssen die Kinder rechtzeitig denken. Die Unterrichtsräume werden nach Unterrichtsende abgeschlossen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Kinder dabei unterstützen, alle benötigten Materialien rechtzeitig in die Schulmappe zu stecken.
 
4. Gesundheit
 
4.1. schwere Schulmappen
Damit die Mappen nicht zu schwer sind, stehen allen Schülerinnen und Schülern in den Klassenräumen persönliche Fächer zur Verfügung, in denen die Kinder unter der Woche die Materialien lagern können, die sie zu Hause gerade nicht benötigen. Die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Kinder beim sinnvollen Packen der Mappen. Schüler der 5./6. Klassen haben zusätzlich die Möglichkeit, Schließfächer zu nutzen, die durch die Eltern angemietet werden können. Informationen darüber erhalten Sie im Sekretariat und auf unserer ⇒Webseite.
 
4.2. Infektionskrankheiten
Alle Eltern, die ihr Kind neu an unserer Schule anmelden, erhalten ein Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz und unterschreiben, dass sie es gelesen und den Inhalt verstanden haben. Wir erinnern an dieser Stelle jedes Jahr daran. Sollten Sie das Blatt verlegt haben, können Sie es auf unserer Webseite noch einmal einsehen. Bitte informieren Sie das Sekretariat der Schule umgehend, wenn bei Ihrem Kind eine der dort aufgeführten Infektionskrankheiten oder auch Kopfläuse aufgetreten sind. Insbesondere in letzterem Fall sind sofort eingeleitete Behandlungen wichtig, um eine Ausbreitung der kleinen Tiere in der Einrichtung zu verhindern.
Entsprechend eines Schreibens des zuständigen Gesundheitsamtes dürfen Kinder unmittelbar nach der Erstbehandlung wieder/ weiter in die Schule gehen. Ein ärztliches Attest wird erst nötig, wenn bei einem Kind innerhalb von 4 Wochen ein weiteres Mal Kopfläuse festgestellt werden. Ein Kind, das an einem Magen- Darm-Infekt litt oder bei dem der Verdacht darauf besteht, darf das Schulgelände erst wieder betreten, wenn es mindestens 24 Stunden symptomfrei war.
 
4.3 Gesunde Ernährung
Damit ein Kind sich im Unterricht gut konzentrieren und lernen kann, benötigt es ein gesundes Frühstück und ausreichend zu trinken. Viele Nahrungsmittel, die Kinder besonders gern zu sich nehmen, enthalten zu viel Zucker. Dieser gibt zwar kurzfristig Energie, schafft aber keine länger anhaltende Basis. Bitte achten Sie darum darauf, dass Ihr Kind täglich etwas Obst und / oder Gemüse sowie gesundes Brot in der Brotbüchse hat. Auch bei den Getränken raten wir zu zuckerfreien Tees, Säften oder Wasser.
 
4.4 Erkrankungen/ Fernbleiben vom Unterricht/ Sportbefreiungen
 
4.4.1. Unwohlsein/ Erkrankung im Laufe des Unterrichtstages
Sollte sich ein Kind im Laufe des Unterrichtstages nicht wohl fühlen, ergreifen die Lehrerinnen und Lehrer Maßnahmen, die zu einer Überwindung dieses Zustandes geeignet sind. Sollte sich keine Besserung einstellen, werden die Eltern telefonisch informiert und um Abholung der Kinder gebeten.
 
4.4.2. Erkrankungen/ Fernbleiben vom Unterricht
Sollte ein Kind aufgrund von Krankheit die Schule nicht besuchen können, informieren Sie bitte das Sekretariat der Schule (siehe Pkt. 2.1.). In jedem Fall teilen Sie dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin bitte den Grund für das Fernbleiben Ihres Kindes schriftlich am ersten Schulbesuchstag nach dem Fernbleiben mit. Das entsprechende ⇒Formular finden Sie auf unserer Webseite.
Wenn ein Kind aus anderen als Krankheitsgründen der Schule fernbleibt, so muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich beantragt werden. Es genügt ein formloses Schreiben per Mail oder analog, bei medizinisch notwendigen Kuren o.ä. möglichst gleich mit einer Kopie des Schreibens der Klinik. Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft die Schulleiterin.
 
4.4.3. Sportbefreiungen
Laut Abschnitt 10 der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten ist es Ihnen möglich eine Beurlaubung vom Sportunterricht für Ihr Kind zu beantragen. Dieser Antrag muss begründet werden. Das entsprechende ⇒Formular finden Sie auf unserer Webseite. Die Entscheidung über die Beurlaubung für den Zeitraum von maximal einer Woche, trifft der Sportlehrer/ die Sportlehrerin. Sollten Sie Ihr Kind länger als eine Woche vom Sportunterricht beurlauben wollen, so müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Selbstverständlich nehmen die SportlehrerInnen immer auf den Gesundheitszustand eines Kindes Rücksicht und lassen Kinder, die sich erschöpft fühlen, auch mal im Unterricht pausieren (Absatz 1, letzter Satz dieser Verwaltungsvorschrift). Grundsätzlich nicht stattgegeben wird einem Antrag zur Nichtteilnahme am Sportunterricht wegen einer Beurlaubung vom Sportunterricht, da in jeder Stunde auch theoretische Unterweisungen vorgenommen werden. (Absatz 4 dieser Verwaltungsvorschrift). Auch wenn der Sportunterricht in sogenannten Randstunden (erste oder letzte Stunde des Tages) erteilt wird, nimmt jedes Kind daran teil, unabhängig davon, ob einem Antrag auf Beurlaubung vom Sportunterricht durch den Sportlehrer/ die Sportlehrerin stattgegeben wurde.
 
5. Terminplan
Den Terminplan für dieses Schuljahr erhalten Sie im Laufe der ersten beiden Schulwochen und können ihn dann auch auf unserer Webseite einsehen.
Wir haben ihn wieder als Übersichtskalender gestaltet, so dass das ganze Jahr, einschließlich der Ferien und anderen freien Tage auf einen Blick zu erfassen ist. Dadurch ist der Ausdruck in A4 sehr klein. Gern können Sie sich den Kalender auf A3 vergrößern oder ausdrucken.
Sollten wir trotz intensiver Planung noch Änderungen vornehmen, werden Ihnen diese durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer mitgeteilt.
 
6. Lernstandserhebungen
Alle Schulen des Landes Brandenburg sind verpflichtet in den ersten 6 Wochen des Schuljahres Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Klassen 1, 3 und 5 durchzuführen. Die Erhebungen erfolgen am PC mit dem Programm ILeA plus, das wir bereits seit fünf Jahren verwenden. Bitte geben Sie Ihrem Kind dafür ein paar Kopfhörer mit, die an einen PC angeschlossen werden können. In Auswertung dieser Erhebungen werden schulintern Festlegungen für die weitere Arbeit getroffen sowie ggf. zusätzliche Angebote für einzelne Kinder erarbeitet.
 
7. Förderverein
Abschließend wollen wir diesen Elternbrief noch dazu nutzen, uns ganz herzlich bei unserem ⇒Förderverein zu bedanken. Das tun wir regelmäßig, weil wir wirklich sehr glücklich darüber sind, dass wir so umfangreich unterstützt werden. Heute wollen wir uns aber wieder extra dafür bedanken, dass unser Förderverein für jedes Kind der Ahorn Grundschule ein Hausaufgabenheft für das Schuljahr 2024/ 2025 finanziert hat. Diese Hefte haben einige Kinder bereits am Ende des Schuljahres erhalten. Die Kinder, die noch nicht über ein Hausaufgabenheft verfügen, erhalten dieses am Montag von den Klassenlehrkräften.
Abschließend möchten wir für unseren Förderverein intensiv werben. Zwei Mütter, die sich in den vergangenen Jahren mit großem Engagement für den Förderverein eingesetzt haben und viele Finanzierungen und Aktivitäten dadurch erst ermöglichten, werden aus persönlichen Gründen nun nicht mehr zur Verfügung stehen.
Unser Förderverein benötigt also dringend neue Mitglieder und aktive Unterstützer. Über unsere Webseite gelangen Sie zum ⇒Anmeldeformular des Fördervereins. In der ersten Sitzung des Fördervereins am 30. September 2024 um 18.30 Uhr muss ein neuer Vorstand gewählt werden und wir bitten Sie sehr, sich zu überlegen/ in der Familie abzusprechen, ob Sie Zeit für diese Tätigkeit aufbringen könnten.
 
Vielen Dank!
 
 
Wir wünschen uns allen ein gesundes, erfolgreiches, fröhliches Schuljahr 2024/ 2025.
 
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Saß                          Kati Goerlich
Schulleiterin                        stellvertretende Schulleiterin