Elternbrief zu Beginn des Schuljahres 2022/2023

Sehr geehrte Eltern,

wir begrüßen Sie herzlich im Schuljahr 2022/ 2023 an der Ahorn Grundschule in Bergfelde. Damit Sie rechtzeitig über die wesentlichen Regelungen an der Ahorn Grundschule informiert sind, haben wir uns entschlossen, Ihnen unseren einleitenden Elternbrief in diesem Jahr über die eingerichteten Mailverteiler zukommen zu lassen.
Alle Informationen, die grundsätzlich gelten, haben wir Schwarz auf Weiß geschrieben. Besondere Regelungen, die wir pandemiebedingt auf Weisung des MBJS festlegten, haben wir bei den einzelnen Punkten farbig hervorgehoben.
Der Unterricht erfolgt nach Stundentafel. Am Montag und Dienstag in der ersten Schulwoche findet Klassenlehrerunterricht von der ersten bis zur vierten Stunde statt. Ab Mittwoch wird Unterricht nach Stundenplan erteilt. Die Stundenpläne erhalten Ihre Kinder spätestens am Dienstag von den Klassenlehrer_innen.
Bitte lesen Sie den Elternbrief in Ruhe und genau durch. Sinnvoll ist es auch, ihn aufzubewahren, um in einzelnen Fällen die Regelungen noch einmal nachlesen zu können. Sie finden diesen Elternbrief, wie alle wichtigen ⇒Formulare aber auch ⇒hier.
 
1. Zeitlicher Rahmen/ Kontakt
1.1. Unterrichtszeiten Montag bis Freitag
Unterrichtszeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die erste Schulwoche wurde vom Ministerium als Schutzwoche deklariert- wir informierten bereits darüber. Alle Kinder dürfen das Schulgelände nur dann betreten, wenn Sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei dem Test handelt es sich um einen Selbst- Test, zu Hause durchgeführt, nicht älter als 24h. Sie als Eltern bestätigen das negative Testergebnis per Unterschrift auf der Test- Bescheinigung, die Ihren Kindern bereits vor den Ferien ausgehändigt wurde, die Sie aber auch ⇒hier finden. Einige Kinder sind bereits geimpft oder genesen und erhalten von der Schule gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Bestätigungskarte, die in der Schutzwoche ebenfalls vorgewiesen werden kann.
Ein Kind, das das Formular mit der Unterschrift der Eltern nicht vorweisen kann, darf das Schulhaus nicht betreten. In diesem Fall werden die Eltern telefonisch informiert. Kinder der Klassen 1 bis 3 werden bis zur Abholung durch die Eltern auf dem Schulhof beaufsichtigt. Kinder der Klassen 4 bis 6 werden wieder nach Hause geschickt. Eine Maske kann freiwillig getragen werden- es besteht aber keine Maskenpflicht. Außerdem gelten weiterhin die allgemein bekannten Regeln zur Verhütung einer Infektion mit dem Corona-Virus. Die Klassenlehrer_innen werden diese mit den Kindern am Montag besprechen.
  
1.2. Öffnungszeiten des Sekretariats
Unsere Sekretärin Frau Gallasch ist täglich von 7 bis 13 Uhr telefonisch und persönlich im ⇒Sekretariat erreichbar.
Bitte melden Sie Ihren Besuch in der Schule grundsätzlich vorher telefonisch oder per Mail an. Zum Termin betreten Sie das Schulgelände bitte über den Eingang Schulstraße und klingeln am Besuchereingang.
 
1.3. Kontakt
An der Ahorn Grundschule gibt es keine festen Elterngesprächstage. Stattdessen erhält jedes Kind der Klassen 3 bis 6 am 18. November 2022 und am 28. April 2023 eine Übersicht über die bis dahin erbrachten Leistungen. Diese Übersicht unterschreiben Sie bitte und geben sie wieder mit in die Schule. Eine Kopie dieser Übersicht wird dann in der Schülerakte abgelegt.
Die Eltern der Kinder der Klassen 1 und 2 werden von den Lehrerinnen und Lehrern individuell informiert und nehmen außerdem an verbindlichen Elterngesprächen im Januar teil. Diese Gespräche werden dokumentiert und eine Kopie ebenfalls in die Schülerakte aufgenommen.
Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, können Sie das jederzeit über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder per Mail der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder den Fachlehrern/ Fachlehrerinnen signalisieren. Diese werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Sollte es aus Sicht der Klassen- oder Fachlehrer_innen Gesprächsbedarf geben, setzen sich diese mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Gesprächstermin.
Über das Sekretariat können Sie telefonisch oder über oben angegebene Email- Adresse die Schulleitung um einen Termin bitten.
 
2. Sicherheit
2.1. Krankmeldungen VOR Unterrichtsbeginn
Da viele Kinder der Ahorn Grundschule erfreulicherweise morgens allein zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist es wichtig, dass Sie uns morgens bis 7.30 Uhr telefonisch oder per Mail (abwesend@grundschule-bergfelde.de) darüber informieren, wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht zur Schule kommt. Es ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet, so dass Sie auch vor 7 Uhr anrufen können. Die Sekretärin informiert in jedem Fall die Klassenlehrer/ Klassenlehrerinnen.
  
2.2. Stärkung der Kinder
Den Lehrerinnen und Lehrern der Ahorn Grundschule ist es ein wesentliches Anliegen, die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, selbstbewussten und starken Persönlichkeiten zu unterstützen. Dazu ist es unter anderem wichtig, Vertrauen in die Stärken der Kinder zu haben. Wir bitten Sie darum, uns dabei zu unterstützen und Ihren Kindern dieses Vertrauen ebenfalls zu vermitteln. Dies war der Grund, weshalb wir Sie schon in den zurückliegenden Schuljahren darum baten, ab der zweiten Unterrichtswoche Ihre Kinder bitte spätestens am Schultor zu verabschieden. Alle Kinder schaffen es, ihre Mappe selbstständig über das Schulgelände und durch das Schulhaus in den Klassenraum zu tragen und den Weg allein zu finden.
Aufgrund der Schutzwoche müssen wir Sie weiterhin darum bitten, bereits ab dem ersten Schultag Ihre Kinder am Tor zu verabschieden.
  
2.3. Medien
Fast jeder Erwachsene und auch schon viele Kinder verfügen heute über ein Smartphone. Mit diesen Geräten können, wie Sie wissen, Fotos, Videos und Tonaufnahmen erstellt werden. Da diese Aufnahmen in Persönlichkeitsrechte eingreifen können, haben wir entschieden, dass Handys und Smartphones auf unserem Schulgelände ausgeschaltet sind. Diese Regel gilt auch für alle Erwachsenen. Eltern, deren Kinder über eine Smartwatch verfügen, stellen bitte sicher, dass diese während der Unterrichtszeit ausschließlich als Uhr eingerichtet ist. Anrufe und andere Funktionen der Smartwaches dürfen nur außerhalb des Schulgeländes genutzt werden.
  
3. Verlorene Dinge/ Bekleidung/ vergessene Arbeitsmittel
Sollten Dinge oder Bekleidung verloren gegangen sein, kann während der Pausen oder unmittelbar nach Unterrichtsschluss der Hausmeister oder die Sekretärin gebeten werden, gemeinsam den Raum mit den Fundsachen aufzusuchen.
An die Unterrichtsmaterialien, die für die Hausaufgaben benötigt werden, müssen die Kinder rechtzeitig denken. Die Unterrichtsräume werden nach Unterrichtsende abgeschlossen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Kinder dabei unterstützen, alle benötigten Materialien rechtzeitig in die Schulmappe zu stecken.
  
4. Gesundheit
4.1. schwere Schulmappen
Damit die Mappen nicht zu schwer sind, stehen den Schülern der 5./6. Klassen Schließfächer zur Verfügung, die durch die Eltern angemietet werden können. Informationen darüber erhalten Sie im Sekretariat und ⇒hier. In den Klassen 1 bis 4 gibt es Fächer in den Klassenräumen, in denen die Kinder unter der Woche die Materialien lagern können, die sie zu Hause gerade nicht benötigen. Die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Kinder beim sinnvollen Packen der Mappen.
  
4.2. Infektionskrankheiten
Alle Eltern, die ihr Kind neu an unserer Schule anmelden, erhalten ein Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz und unterschreiben, dass sie es gelesen und den Inhalt verstanden haben. Wir erinnern an dieser Stelle jedes Jahr daran. Sollten Sie das Blatt verlegt haben, können Sie es ⇒hier noch einmal einsehen. Bitte informieren Sie das Sekretariat der Schule umgehend, wenn bei Ihrem Kind eine der dort aufgeführten Infektionskrankheiten oder auch Kopfläuse aufgetreten sind. Insbesondere in letzterem Fall sind sofort eingeleitete Behandlungen wichtig, um eine Ausbreitung der kleinen Tiere in der Einrichtung zu verhindern. Entsprechend eines Schreibens des zuständigen Gesundheitsamtes dürfen Kinder unmittelbar nach der Erstbehandlung wieder/ weiter in die Schule gehen. Ein ärztliches Attest wird erst nötig, wenn bei einem Kind innerhalb von 4 Wochen ein weiteres Mal Kopfläuse festgestellt werden. Ein Kind, das an einem Magen- Darm-Infekt litt oder bei dem der Verdacht darauf besteht, darf das Schulgelände erst wieder betreten, wenn es mindestens 24 Stunden symptomfrei war.
Kinder, deren Eltern die Testung ihrer Kinder grundsätzlich verweigern, können in der Schutzwoche nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie werden mit Aufgaben versorgt, die durch die Eltern in Absprache mit den Klassenlehrer_innen entweder über die Schulcloud abgerufen oder am Schulgelände abgeholt werden können. Weiterhin gilt, dass die Tage, an denen diese Kinder wegen der Verweigerung der Testung nicht in die Schule kommen, als unentschuldigte Fehltage erfasst und auch so auf dem Zeugnis vermerkt werden. Wie im Falle von Erkältungssymptomen vorzugehen ist, können Sie folgendem Link entnehmen:
Auf folgender Webseite des MBJS finden Sie auch alle aktuellen Informationen aus dem Ministerium zum Thema „Corona und Schule“:
  
4.3 Gesunde Ernährung
Damit ein Kind sich im Unterricht gut konzentrieren und lernen kann, benötigt es gesundes Frühstück und ausreichend zu trinken. Viele Nahrungsmittel, die Kinder besonders gern zu sich nehmen, enthalten zu viel Zucker. Dieser gibt zwar kurzfristig Energie, schafft aber keine länger anhaltende Basis. Bitte achten Sie darum darauf, dass Ihr Kind täglich etwas Obst und / oder Gemüse sowie gesundes Brot in der Brotbüchse hat. Auch bei den Getränken raten wir zu zuckerfreien Tees, Säften oder Wasser.
  
4.4 Erkrankungen/ Fernbleiben vom Unterricht/ Sportbefreiungen
4.4.1. Unwohlsein/ Erkrankung im Laufe des Unterrichtstages
Sollte sich ein Kind im Laufe des Unterrichtstages nicht wohl fühlen, ergreifen die Lehrerinnen und Lehrer Maßnahmen, die zu einer Überwindung dieses Zustandes geeignet sind. Sollte sich keine Besserung einstellen, werden die Eltern telefonisch informiert und um Abholung der Kinder gebeten.
  
4.4.2. Erkrankungen/ Fernbleiben vom Unterricht
Sollte ein Kind aufgrund von Krankheit die Schule nicht besuchen können, informieren Sie bitte das Sekretariat der Schule (siehe Pkt. 2.1.). In jedem Fall teilen Sie dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin bitte den Grund für das Fernbleiben Ihres Kindes schriftlich am ersten Schulbesuchstag nach dem Fernbleiben mit. Sie können dazu unsere ⇒Vorlage nutzen.
Wenn ein Kind aus anderen als Krankheitsgründen der Schule fernbleibt, so muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich beantragt werden. Es genügt ein formloses Schreiben per Mail oder analog, bei medizinisch notwendigen Kuren o.ä. möglichst gleich mit einer Kopie des Schreibens der Klinik. Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft die Schulleiterin.
  
4.4.3. Sportbefreiungen
Laut Abschnitt 10 der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten ist es Ihnen möglich eine Beurlaubung vom Sportunterricht für Ihr Kind zu beantragen. Dieser Antrag muss begründet werden. Das entsprechende Formular finden Sie ⇒hier. Die Entscheidung über die Beurlaubung für den Zeitraum von maximal einer Woche, trifft der Sportlehrer/ die Sportlehrerin. Sollten Sie ihr Kind länger als eine Woche vom Sportunterricht beurlauben wollen, so müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Selbstverständlich nehmen die SportlehrerInnen immer auf den Gesundheitszustand eines Kindes Rücksicht und lassen Kinder, die sich erschöpft fühlen, auch mal im Unterricht pausieren (Absatz 1, letzter Satz dieser Verwaltungsvorschrift).
Grundsätzlich nicht stattgegeben wird einem Antrag zur Nichtteilnahme am Sportunterricht wegen einer Beurlaubung vom Sportunterricht, da in jeder Stunde auch theoretische Unterweisungen vorgenommen werden. (Absatz 4 dieser Verwaltungsvorschrift). Auch wenn der Sportunterricht in sogenannten Randstunden (erste oder letzte Stunde des Tages) erteilt wird, nimmt jedes Kind daran teil, unabhängig davon, ob einem Antrag auf Beurlaubung vom Sportunterricht durch den Sportlehrer/ die Sportlehrerin stattgegeben wurde.
  
5. Terminplan
Den Terminplan für dieses Schuljahr erhalten Sie im Laufe der ersten beiden Schulwochen und können ihn dann auch auf unserer Webseite einsehen. Wir haben ihn wieder als Übersichtskalender gestaltet, so dass das ganze Jahr, einschließlich der Ferien und anderen freien Tage auf einen Blick zu erfassen ist. Dadurch ist der Ausdruck in A4 sehr klein. Gern können Sie sich den Kalender auf A3 vergrößern oder ausdrucken. Sollten wir trotz intensiver Planung noch Änderungen vornehmen, werden Ihnen diese durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer mitgeteilt.
  
6. Lernstandserhebungen
Alle Schulen des Landes Brandenburg sind verpflichtet in den ersten 6 Wochen des Schuljahres Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften durchzuführen. Die Erhebungen in Deutsch und Mathematik erfolgen am PC mit dem Programm ILeA plus, das wir bereits seit drei Jahren verwenden. Bitte geben Sie Ihrem Kind dafür ein paar Kopfhörer mit, die an einen PC angeschlossen werden können. In Auswertung dieser Erhebungen werden schulintern Festlegungen für die weitere Arbeit getroffen sowie ggf. zusätzliche Angebote für einzelne Kinder erarbeitet.
  
Wir wünschen uns allen ein gesundes, erfolgreiches, fröhliches Schuljahr 2022/ 2023.
  
Mit freundlichen Grüßen
  
Katrin Saß                            Kati Goerlich
Schulleiterin                         stellvertretende Schulleiterin